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Pfälzer Turnerbund e.V.

Herzlich Willkommen auf der Webseite des Pfälzer Turnerbundes e.V.

 

Lizenzverlängerung

Sämtliche Übungsleiter-/Trainerlizenzen müssen innerhalb einer gewissen Frist verlängert werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier auf dieser Seite.

    Bitte achten Sie darauf, dass Sie profilbezogenen Fortbildungen mit mindestens 15 Lerneinheiten (LE) bei einer der genannten Organisationen besuchen werden bzw. besucht wurden:

    • Turngaue (z.B. Turngau Rhein-Limburg)
    • Landesturnverbände (z.B. Pfälzer Turnerbund)
    • Turndachverband (Deutscher Turner-Bund)
    • Sportbünde (z.B. Sportbund Pfalz) 


    Einschränkungen

    • Fortbildungen bei kommerziellen und privaten Anbietern sowie vereinseigene Angebote werden bei Lizenzverlängerungen generell nicht berücksichtigt!
    • Weiterbildungen in Erste-Hilfe können mit maximal 4 LE anerkannt werden.
    • Video.Fortbildungen können mit maximal 7 LE anerkannt werden.


    Bei Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an:
    lizenzen(at)pfaelzer-turnerbund.de.

    Ihre Unterlagen zur Lizenzverlängerung können Sie uns per Mail, Post und Fax, aber auch ganz bequem über unser Online-Antragsformular zusenden.

    Online-Antragsformular
    Zum Online-Formular geht's hier lang.

    Mail oder Post
    E-Mail: lizenzen(at)pfaelzer-turnerbund.de
    Pfälzer Turnerbund  I  Turnerweg 60  I  76855 Annweiler

    Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen zu

     

    Am 1. Januar 2017 hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) eine Umstellung im Lizenzmanagementsystem für sämtliche Übungsleiter- und Trainerlizenzen im gesamten organisierten Sport in Deutschland vorgenommen. Das bedeutet, dass ab dem genannten Datum bundesweit einheitliche Lizenzausweise ausgegeben werden. Die bisherigen Lizenzausweise werden nicht mehr verlängert, können aber in Ihrem Besitz bleiben.

    Aufgrund dieser Änderungen empfehlen wir Ihnen, die Lizenzverlängerung erst am 1. Oktober des Jahres zu beantragen, in dem Ihre Lizenz ihre Gültigkeit verliert. Andernfalls kann die jeweilige Lizenz nicht um vier volle Jahre verlängert werden, denn Lizenzen werden, vom Tag der Lizenzbearbeitung um 4 weitere Jahre + die restlichen Tage bis zum nächsten Quartalsende, verlängert.

    Beispiel 1:

    • Lizenz gültig bis: 31. Dezember 2022
    • Lizenz wird frühestens am 1. Oktober 2022 zur Verlängerung eingereicht/bearbeitet
    • Lizenz nun gültig bis: 31. Dezember 2026

    Beispiel 2:

    • Lizenz gültig bis: 31. Dezember 2022
    • Lizenz wird im April 2022 zur Verlängerung eingereicht/bearbeitet
    • Lizenz nun gültig bis: 30. Juni 2026

    Sobald eine Lizenz länger als 1 Jahr ungültig ist, müssen mindestens 30 LE Fortbildung nachgewiesen werden, um die Lizenz wieder in Gültigkeit zu versetzen. Die Fortbildungen müssen nicht profilbezogen sein, aber im Laufe eines Kalenderjahres besucht werden.
    Wichtig: Nach Wiedererreichen der Gültigkeit der Lizenz, muss die weitere Verlängerung profilbezogen sein.
    Zum Wiederaufnehmen einer bereits ungültigen 2. Lizenzstufe „Sport in der Prävention“ müssen 30 LE Fortbildung im Bereich der 2. Lizenzstufe nachgewiesen werden.

    Wenn Sie aus irgendwelchen Gründen die Fortbildungsstunden in der aktuellen Lizenzlaufzeit nicht komplett oder überhaupt nicht besuchen konnten, können Sie diese noch 1 Jahr nach Laufzeitende nachholen, ganz ohne Mehraufwand oder Mehrkosten.

    Bitte lassen Sie Ihre Übungsleiterlizenz nicht gänzlich verfallen, selbst wenn Sie vielleicht nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen.

    Wenn Sie mittlerweile in einem neuen sportlichen Bereich tätig sind, besteht auch die Möglichkeit, das Lizenz-Profil zu wechseln. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.