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bei unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen
BGH-Urteil zu Erste-Hilfe-Maßnahmen: Kernaussage der Entscheidung
Der Bundesgerichtshof (BGH) (Urteil v. 19.01.2021, Az.: VI ZR 188/17) hat entschieden, dass Übungsleiter bei pflichtwidrig unterlassenen Erste - Hilfe - Maßnahmen bei einem Vereinstraining persönlich haften, wenn dabei ein Teilnehmer zu Schaden kommt. Gleiches gilt für die Haftung des Veranstalters der Trainingsmaßnahme.
Achtet als Übungsleiter/Trainer also darauf, dass Ihr Euch ständig (spätestens alle 2 Jahre) in Sachen Erste-Hilfe auf den aktuellen Stand bringt bzw. Eure Kenntnisse auffrischt.
Als Vereinsvorstand solltet Ihr Eure Übungsleiter/Trainer auf die Notwendigkeit der Fortbildung hinweisen und sowohl den Hinweis als auch die Kontrolle des Erste-Hilfe-Status dokumentieren (Datenschutz beachten).
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