Zuschüsse
für Sportgeräte und Reisekosten
Im Rahmen einer Klausurtagung am 27. Juni 2025 hat das Präsidium des Pfälzer Turnerbundes neue Zuschussrichtlinien beschlossen. Diese treten zum 01. Juli 2025 in Kraft und regeln die Förderung von Sportgeräten sowie Reisekosten zu internationalen Wettkämpfen.
Die neuen Richtlinien sehen unter anderem folgende Regelungen vor:
- Zuschüsse können ausschließlich von Mitgliedsvereinen beantragt werden, die ihren Pflichten gegenüber dem Pfälzer Turnerbund nachgekommen sind.
- Die Förderung von Sportgeräten ist nur bei Einhaltung der formalen Voraussetzungen möglich – z. B. muss der Antrag vor dem Kauf gestellt und online eingereicht werden.
- Bezuschusst werden bis zu 10 % der anerkannten Gesamtkosten, maximal jedoch 1.000 Euro für Sportgeräte bzw. 4.000 Euro für Reisekosten zu internationalen Wettbewerben.