Allgemeine Geschäftsbedingungen im Pfälzer Turnerbund (PTB) inkl. seiner Jugendorganisation (PTJ)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (,,AGB") gelten für folgende Bereiche des Pfälzer Turnerbundes (PTB):
- Aus- und Fortbildungen
- Veranstaltungen (inkl. eventuellem Ticketverkauf) und Turnfeste
- Fahrten/Freizeiten
- Wettkämpfe
1.2 Der PTB behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen vor.
Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf der Internetseite www.pfaelzer-turnerbund.de. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin haben keine Gültigkeit.
2. Vertragsschluss und Buchung/Anmeldung
2.1 Der PTB gibt mit den auf der Website/Online-Tool/Printmedien gemachten Angaben ein
Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der/die Teilnehmende bzw. deren beauftragte/r Vertreter*in bzw. Nutzer*in nimmt das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er/sie den Bestellvorgang vollständig durchführt und die Anmeldung durch aktives Klicken bzw. mit übersenden des Anmeldeformulars abschließt. Die wirksame Annahme des Angebots setzt voraus, dass in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch “*" gekennzeichnet) bzw. im schriftlichen Anmeldeformular alle Felder ausgefüllt und diese AGB akzeptiert wurde.
2.2 Vertragsschluss, Buchung und Anmeldung sind online als auch mit schriftlichen Anmeldeformularen (sofern verfügbar) möglich.
2.3 Der Vertrag über die Teilnahme an einer Maßnahme kommt erst zustande, nachdem der PTB die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern bzw. deren Vertretern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel. Der Vertrag über die Teilnahme an einem Wettkampf kommt zustande, wenn der PTB der Anmeldung gegenüber den Teilnehmern bzw. deren Vertretern nicht schriftlich via E-Mail widersprochen hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.
2.4 Vertragsschlüsse, Buchungen und Anmeldung durch Vereine für deren Mitglieder setzen voraus, dass diese ihre Mitglieder, die zu der Maßnahme des PTB gemeldet werden über diese AGBs und deren Inhalte informiert werden.
2.5 Für alle Maßnahmen sind die Satzung, Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des PTB bindend. Mit der Anmeldung werden die Regularien laut Ausschreibung anerkannt.
2.6 Aus- und Fortbildungen
- Mit der Anmeldung zu Aus- und Fortbildungen ist eine aktuelle Vereinsbestätigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die teilnehmende Person Mitglied eines dem Pfälzer Turnerbund oder seinen Turngauen angeschlossenen Vereins ist. Wird diese Bestätigung nicht vorgelegt, ist der Veranstalter berechtigt, eine erhöhte Teilnahmegebühr zu berechnen. Die Vereinsbestätigung ist mindestens einmal jährlich einzureichen.
- Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher haben ihrer Anmeldung eine entsprechende Bescheinigung der Schule bzw. des Kindergartens beizufügen.
- Die Vergabe der Plätze erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
- Die Teilnahme an der Vermittlung von Fahrgemeinschaften erfolgt freiwillig.
2.7 Freizeiten
- Das zulässige Alter der Teilnehmer an Maßnahmen der Pfälzer Turnerjugend ist aus den einzelnen Ausschreibungen zu ersehen. Teilnehmer unter 18 Jahren bedürfen der Genehmigung der Personensorgeberechtigten.
- Mit der Anmeldung wird anerkannt, dass die Teilnehmer den Weisungen und Anordnungen des Betreuerteams folgen. Diese werden im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht erforderliche Entscheidungen treffen, die Schaden abwenden, bzw. mindern.
- Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer bzw. deren gesetzlichen Vertreter, die Pfälzer Turnerjugend spätestens nach Zugang der Buchungsbestätigung über eventuelle Krankheiten, Störungen, Medikamenteneinnahmen u.ä. zu unterrichten, damit ggf. hierauf, soweit es im Rahmen der Freizeitmaßnahme möglich ist, Rücksicht genommen werden kann. Sollten jedoch dadurch für die Pfälzer Turnerjugend unzumutbare Belastungen entstehen, behält sich die Pfälzer Turnerjugend vor, die Buchungsbestätigung zu widerrufen. Fehlende oder falsche Angaben können zum Widerruf des Vertrages sowie ggf. zu Regressansprüchen unsererseits führen.
- Die Erfüllung von Einreisebestimmungen obliegt ausschließlich dem Reisenden. Sollten diese kurzfristig geändert werden, so ist der/die Teilnehmer/in dafür verantwortlich, diese auf eigene Kosten zu erfüllen. Sollte die Freizeit aufgrund dessen nicht angetreten werden können, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
- Im Falle einer Ansteckungskrankheit (wie z.B. Corona-Infektion) ist die Rückreise individuell und auf eigene Kosten durchzuführen. Zusatzkosten in Folge einer Ansteckungskrankheit (z.B. Corona-Infektion), z.B. für Testungen oder für eine isolierte Unterbringung, gehen ebenfalls auf eigene Kosten.
3. Preise und Gebühren
3.1 Die auf der Website/Online-Tool gemachten Angaben bzgl. Preis bzw. Gebühr ist der Endpreis und gegenüber den Teilnehmenden oder deren Beauftragten verbindlich.
3.2 Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.
3.3 Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Mitglieder bestimmter Organisationen
usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Maßnahme erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der reguläre Preis laut Ausschreibung fällig.
4. Zahlung
4.1 Die Zahlung erfolgt über die auf der Website/Online-Tool genannten Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss, Buchung, Anmeldung fällig.
4.2 Bei Zahlung per Bankeinzug im SEPA-Lastschrift-Verfahren:
Dem PTB muss ein SEPA-Mandat bei Anmeldung/Buchung erteilt werden. Bei
Online-Buchungen ist die Zustimmung zur Einzugsermächtigung mit dem Buchungsabschluss notwendig. Das Datum des Lastschrifteinzuges wird auf der Rechnung bekanntgegeben. Das Datum des Lastschrifteinzuges liegt im Ermessen des PTB.
4.3 Zahlung per Rechnung:
Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung keine Zahlung, kann der
PTB vom Vertrag zurücktreten. Tritt der PTB von dem Vertrag zurück, verliert der Teilnehmende damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung bzw. auf Erbringung der gebuchten Leistung(en) durch den PTB. Durch die Überweisung entstehende Gebühren trägt der Teilnehmer.
4.4 Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den PTB. Im Falle der Rückbelastung ist der PTB berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung bzw. Leistung(en). Weitergehende Ansprüche des PTBs gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.
5. Rücktritt/Stornierungen
5.1 Ein Rücktritt bei Aus- und Fortbildungen ist kostenfrei möglich, sofern dieser bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der Geschäftsstelle des PTB eingegangen ist. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
5.2 Bei Freizeiten der Pfälzer Turnerjugend kann der Reiseteilnehmer bzw. die Reiseteilnehmerin jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich unter Beifügung evtl. schon ausgehändigter Reiseunterlagen erfolgen. Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang. Die Nichtzahlung des Reisepreises stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar. Die Pfälzer Turnerjugend ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, soweit kein Ersatzteilnehmer von dem stornierenden Teilnehmer gestellt wird. Diese wird pro Person in Prozent des Reisepreises wie folgt berechnet und gilt ab Zustandekommen des Vertrages:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10% der Teilnehmergebühr, mind. jedoch 25,00 €
- bis 15 Tage vor Reiseantritt: 25% der Teilnehmergebühr, mind. jedoch 25,00 €
- bis 7 Tage vor Reiseantritt: 50% der Teilnehmergebühr, mind. jedoch 25,00 €
- ab 7 Tage vor Reiseantritt: 100% der Teilnehmergebühr
Bei höheren Forderungen unserer Leistungsträger gegenüber der Pfälzer Turnerjugend, wie z.B. voller Reisepreis oder volle Unterbringungskosten, werden diese unabhängig von den zuvor genannten Prozentsätzen an den Teilnehmer weitergegeben und sind sofort nach Aufforderung zu zahlen. Spätere Anreise bzw. frühere Abreise reduzieren den Teilnehmerbetrag nicht.
Die entstehenden Kosten für eine spätere Anreise bzw. frühere Abreise sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Evtl. gezahlte Versicherungsgebühren oder anderweitige Kosten können nicht zurückerstattet werden. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Pfälzer Turnerjugend kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Bei groben Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder von den Betreuern vorgegebenen Regeln können die Teilnehmer vorzeitig von der Freizeit ausgeschlossen werden. Die Beurteilung des Regelverstoßes obliegt den Betreuern. Die entstehenden Kosten für den Rücktransport gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Minderjährigen gehören dazu auch die Kosten für eine Begleitperson. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht.
5.3 Ein Rücktritt nach Vertragsschluss, Buchung, Anmeldung ist bei Wettkämpfen/Veranstaltungen bis zum in der Ausschreibung angegeben Meldeschluss kostenfrei möglich. Der Rücktritt/die Stornierung der Anmeldung ist durch den/die Teilnehmende bzw. deren beauftragte Vertreter*in eigenständig online vorzunehmen. Ist eine Online-Stornierung nicht möglich, hat diese per E-Mail an die in der Ausschreibung angegebene Kontaktadresse zu erfolgen. Alternativ an info@pfaelzer-turnerbund.de
5.4 Ein Rücktritt oder Stornierung nach Meldeschluss ist bei Maßnahmen nicht möglich. Nach Meldeschluss und bei Nichtteilnahme oder Nichtantritt muss der vollständige Preis und/oder Gebühren bezahlt werden. Teilnehmenden an Fahrten wird eine individuelle Rücktrittsversicherung empfohlen.
5.5 Bei einem Rücktritt oder Stornierung einer gebuchten Leistung wegen Erkrankung wird bei Vorlage eines ärztlichen Attests bis spätestens zwei Werktage nach Beginn die gesamte geleistete Zahlung zurückerstattet. Die Einreichung des Attestes hat eigenständig und unaufgefordert zu erfolgen. Später eingehende ärztliche Atteste werden nicht anerkannt und es erfolgt keine Erstattung der geleisteten Zahlungen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Leistungen die finanziellen Belastungen bzw. Kosten auf Seiten des PTB verursacht haben.
5.6 Bei kurzfristiger Verhinderung nach Meldeschluss bei Aus-/Fortbildungen, kann eine schriftliche Umbuchung auf eine*n Ersatzteilnehmenden über die Geschäftsstelle vorgenommen werden. Eine Umbuchung ist bis zu fünf Werktage vor Maßnahmenbeginn möglich. Hierzu ist eine eigenständige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle notwendig.
5.7 Sofern Maßnahmen kostenfrei angeboten werden, ist bei Verhinderung des Teilnehmers nach Meldeschluss eine Abmeldung zwingend erforderlich. Teilnehmende, die ohne schriftliche Abmeldung fernbleiben, können für zukünftige Anmeldungen gesperrt werden. Zudem wird eine Ausfallpauschale i.H.v. 50€ fällig.
6. Leistungen
6.1 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den gemachten Angaben die auf der Website (www.pfaelzer-turnerbund.de)/OnIine-Tool/Ausschreibungsunterlagen hinterlegt sind. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.
6.2 Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der/die Teilnehmende Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen.
6.3 Der PTB behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen bzw. Ersatzleistungen anzubieten. Über die jeweiligen Änderungen wird der/die Teilnehmende vor dem Beginn der Maßnahme informiert. Eine solche Handlung stellt keinen Mangel nach Punkt 6.2. dar.
6.4 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Maßnahmenangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Maßnahmenbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Leistungen.
7. Änderung und Absage/Stornierungen
7.1 Der PTB behält sich das Recht vor, die Maßnahme kurzfristig abzusagen bzw. gebuchte Leistungen zu stornieren. Über Absage sind die Teilnehmenden bzw. deren Beauftragten per Mail zu informieren. Über Stornierungen wird per Mail informiert.
7.2 Der PTB behält sich das Recht vor in der Ausschreibung festgehaltene Leistungen und/oder Rahmenbedingungen (z.B. Termin, Veranstaltungsort, Referent) kurzfristig zu ändern. Über Änderungen sind die Teilnehmenden bzw. deren Beauftragten per Mail zu informieren.
7.3 Im Fall der Absage/Stornierung seitens des PTB, erstattet der PTB die an ihn geleistete Zahlung innerhalb von 15 Werktagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmenden werden nicht erstattet.
7.4 Bei groben Verstößen während Freizeiten (z.B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogen- und Alkoholkonsum, mutwillige Sachbeschädigung, eigenmächtiges Entfernen von der Gruppe) kann die Freizeitleitung einen sofortigen Ausschluss von der Freizeit aussprechen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmenden. Schadensersatzansprüche bleiben im Übrigen unberührt.
8. Urheber- und andere Rechte
8.1 Alle mit der Maßnahme in Verbindung stehenden Veranstaltungsunterlagen, sowie Vorträge, Referate, o.ä. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des PTB.
8.2 Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.
9. Bildmaterial/Fotografien
9.1 Die Teilnehmenden der Maßnahme willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der PTB berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien (online und analog) zu nutzen. Eventuelle Vereinsmelder haben dafür Sorge zu tragen von Vereinsmitgliedern entsprechende Einwilligungen einzuholen und vorzuhalten.
10. Haftung
10.1 Der PTB haftet:
- bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
- im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
10.2 Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für:
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
- Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
- Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
10.3 Im Übrigen haften der PTB und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.
10.4 Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
10.5 Allen Teilnehmer*innen wird empfohlen, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte die Maßnahme im Ausland stattfinden, muss jeder Teilnehmer selbst für eine entsprechende Auslandskrankenversicherung sorgen. Für Vereinsmitglieder von Turn- und Sportvereinen kann Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages des jeweiligen (Landes-) Sportbundes bestehen. Auskunft hierzu erteilt der jeweilige Verein. Die Versicherungsbedingungen können beim Versicherungsbüro des jeweiligen (Landes-) Sportbundes eingesehen werden. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er körperlich dazu in der Lage ist, die Anforderungen des ausgewählten Lehrgangs zu bewältigen und dass er sich bei bestehenden Erkrankungen das Einverständnis seines Arztes eingeholt hat.
11. Datenschutz
11.1 Die personenbezogenen Daten der Interessenten und Lehrgangsteilnehmer werden ausschließlich zur Ausübung satzungsgemäßer Aufgaben des Deutschen Turner-Bundes e.V., des PTBs und seiner Untergliederungen dauerhaft gespeichert. Zum Zweck der Lizenzausstellung werden Daten an den DOSB weitergegeben. Der DOSB erhält keine Einsicht in personenbezogene Daten. Die Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Landau.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
12.3 Der PTB ist zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Der PTB wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen sowie redaktionellen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.
12.4 Erfüllungsort ist der Sitz des PTB.
Gültig ab dem 24.04.2026