AGB

AGB für

1. Allgemeines
Für die Teilnahme an allen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Pfälzer Turnerbundes und seiner Turngaue ist eine schriftliche Anmeldung (Brief, Fax, Email) bzw. eine Gymnetmeldung erforderlich. Jede Anmeldung ist verbindlich. Bitte verwenden Sie für jede Aus- und Fortbildungsmaßnahme ein eigenes Formular. Mit der Anmeldung zu einer Fortbildungsmaßnahme muss eine Vereinsbestätigung vorgelegt werden, die bescheinigt, dass Sie Mitglied in einem Verein sind, der dem Pfälzer Turnerbund und seinen Turngauen angeschlossen ist. Bei Nichtvorlage dieser Bestätigung erhöht sich die Teilnehmergebühr. Die Vereinsbestätigung muss einmal jährlich eingereicht werden. 

2. Lehrer/Erzieher
Bitte bei der Anmeldung eine Bescheinigung der/des Schule/Kindergartens beifügen.

3. Zu-/Absagen
Die Anmeldungen werden nach Posteingang berücksichtigt. Jeder Teilnehmer erhält eine Buchungsbestätigung oder Absage über die Lehrgangsmaßnahme.

4. Abmeldung
Jeder Rücktritt muss schriftlich an die Geschäftsstelle mindestens zehn Tage vor der Maßnahme erfolgen. Ansonsten wird der gesamte Betrag fällig. Sind Übernachtungen bei Mehrtageslehrgängen oder Verpflegung bestellt und werden dann nicht in Anspruch genommen, werden Stornokosten in Rechnung gestellt.

5. Teilnahmebedingungen
Der Pfälzer Turnerbund und seine Turngaue behalten sich das Recht vor (z.B. bei Corona, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Krankheit Referent), die Lehrgangsmaßnahme auch kurzfristig abzusagen oder Termin- und Referentenänderungen vorzunehmen. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

6. Medien
Foto- und/oder Filmaufnahmen ihm Rahmen der jeweiligen Aus- und Fortbildungsmaßnahme können zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für werbliche Zwecke in allen Print- und Onlinemedien (einschl. Social Media Plattformen) ohne inhaltliche, zeitliche und räumliche Beschränkung on- und offline verbreitet und veröffentlicht werden.

7. Fahrgemeinschaften
Die Einwilligungserklärung zur Bildung von Fahrgemeinschaften kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitungen der Daten bleibt hiervon unberührt. Der Widerspruch (formlos) ist schriftlich zu richten an den Pfälzer Turnerbund.

8. Datenschutzhinweise
Die Datenschutzhinweise können hier nachgelesen werden.

1. Allgemeines
Für die Teilnahme an allen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Pfälzer Turnerbundes und seiner Turngaue ist eine schriftliche Anmeldung (Brief, Fax, Email) bzw. eine Gymnetmeldung erforderlich. Jede Anmeldung ist verbindlich. Bitte verwenden Sie für jede Aus- und Fortbildungsmaßnahme ein eigenes Formular. Mit der Anmeldung zu einer Ausbildungsmaßnahme muss eine Vereinsbestätigung vorgelegt werden, die bescheinigt, dass Sie Mitglied einem Verein sind, der dem Pfälzer Turnerbund oder dem DOSB angeschlossen ist. Teilnehmer außerhalb des Pfälzer Turnerbundes zahlen eine höhere Teilnehmergebühr (Nichtmitglieder).

2. Zu-/Absagen
Die Anmeldungen werden nach Posteingang berücksichtigt. Jeder Teilnehmer erhält eine Buchungsbestätigung oder Absage über die Lehrgangsmaßnahme.

3. Abmeldung
Jeder Rücktritt muss schriftlich an die Geschäftsstelle mindestens zehn Tage vor der Maßnahme erfolgen. Ansonsten wird der gesamte Betrag fällig. Sind Übernachtungen bei Mehrtageslehrgängen oder Verpflegung bestellt und werden dann nicht in Anspruch genommen, werden Stornokosten in Rechnung gestellt.

4. Teilnahmebedingungen
Der Pfälzer Turnerbund und seine Turngaue behalten sich das Recht vor (z.B. bei Corona, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Krankheit Referent), die Lehrgangsmaßnahme auch kurzfristig abzusagen oder Termin- und Referentenänderungen vorzunehmen. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

5. Medien
Foto- und/oder Filmaufnahmen ihm Rahmen der jeweiligen Aus- und Fortbildungsmaßnahme können zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für werbliche Zwecke in allen Print- und Onlinemedien (einschl. Social Media Plattformen) ohne inhaltliche, zeitliche und räumliche Beschränkung on- und offline verbreitet und veröffentlicht werden.

6. Fahrgemeinschaften
Die Einwilligungserklärung zur Bildung von Fahrgemeinschaften kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitungen der Daten bleibt hiervon unberührt. Der Widerspruch (formlos) ist schriftlich zu richten an den Pfälzer Turnerbund.

7. Datenschutzhinweise
Die Datenschutzhinweise können hier nachgelesen werden.

8. Übungsleiter-Grundlehrgang (Modul 1)
Teilnehmerkreis ab 15 Jahre.
Diese Ausbildung wird von den Turngauen durchgeführt. Die Ausbildung kann nur in einem Turngau besucht werden. Jeder Teilnehmer erhält nach der Grundausbildung Modul 1 ein Zertifikat des zuständigen Turngaues, welches Voraussetzung für die weitere Ausbildung Modul 2 und 3 ist.

9. Erste-Hilfe-Kurs
Für die Ausbildung Übungsleiter/Trainer C ist eine Erste Hilfe Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten und nicht älter als 2 Jahre) erforderlich.

10. Erwerb einer weiteren Übungsleiter-/Trainer-C-Lizenz
Teilnehmer, die bereits eine C-Lizenz besitzen, müssen zum Erwerb einer weiteren Übungsleiter-/Trainer-C-Lizenz nur den fachspezifischen Ausbildungsteil (Modul 3) beim Pfälzer Turnerbund besuchen. Die Ausbildungsmodule 1 & 2 entfallen. Am letzten Wochenende des fachspezifischen Ausbildungsteils (Modul 3) muss ein Stundenbild zur Prüfung vorgelegt und eine erfolgreiche Lehrprobe absolviert werden. Die theoretische Prüfung entfällt.

11. Umschreiben einer Übungsleiter-/Trainerlizenz
Übungsleiter, die bereits eine Lizenz besitzen, diese aber in ein anderes Profil umgeschrieben haben möchten, können an den ersten drei Wochenenden der Fachausbildung (Modul 3) teilnehmen. Wurde die Teilnahme vom Lehrgangsleiter lückenlos dokumentiert, kann die entsprechende Fachlizenz ausgestellt werden. Weitere Prüfungen sind nicht notwendig.

12. Trainer B Choreografie (2. Lizenzstufe)
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung 2. Lizenzstufe Trainer B Choreografie ist der Besitz einer gültigen C-Lizenz, wobei das Profil keine Rolle spielt.

1. Allgemeines
Grundsätzlich ist zur Verlängerung einer Übungsleiter-/Trainerlizenz der Nachweis von Fortbildungen mit mindestens 15 LE innerhalb von 4 Jahren erforderlich. Diese müssen profilbezogen sein. Bitte darauf achten, dass die Fortbildungen vom Pfälzer Turnerbund anerkannt werden können.
Die Teilnahmezertifikate (Kopien), den Verhaltenskodex sowie das Antragsformular auf Lizenzverlängerung senden Sie bitte an die Geschäftsstelle des Pfälzer Turnerbundes. Liegen der Geschäftsstelle des Pfälzer Turnerbundes alle Unterlagen vollständig vor, wird die Lizenz gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- € verlängert.

2. Wiederaufnahme von bereits ungültigen Lizenzen
Sobald eine Lizenz länger als 1 Jahr ungültig ist, müssen mindestens 30 LE Fortbildung nachgewiesen werden, um die Lizenz wieder in Gültigkeit zu versetzen. Die Fortbildungen müssen nicht profilbezogen sein, aber im Laufe eines Kalenderjahres besucht werden.
Wichtig: Nach Wiedererreichen der Gültigkeit der Lizenz, muss die weitere Verlängerung profilbezogen sein.
Zum Wiederaufnehmen einer bereits ungültigen 2. Lizenzstufe „Sport in der Prävention“ müssen 30 LE Fortbildung im Bereich der 2. Lizenzstufe nachgewiesen werden.

3. Datenschutzhinweise
Die Datenschutzhinweise können hier nachgelesen werden.

1. Allgemeines

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Pfälzer Turnerjugend kein Reisebüro ist, das Jugendlichen billige Urlaubsfahrten vermittelt. Wir beziehen sie in die Programmgestaltung am Ferienort mit ein, verbunden mit einer kinder- und jugendgerechten Umsetzung. Aus diesem Grunde gehört es zur Selbstverständlichkeit, dass sich jeder Einzelne in die Gemeinschaft einfügt und die jeweilige Freizeitordnung anerkennt.

Es ist bei uns üblich, dass die Teilnehmer für die Sauberkeit der Freizeitheime und Zeltlager selbst verantwortlich sind und sich ggf. am Tisch- und Küchendienst beteiligen. Die Mahlzeiten werden grundsätzlich gemeinsam eingenommen. Im nachfolgenden werden Hinweisen und Teilnahmebedingungen vorgestellt. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erkennen Sie diese an. Sie entsprechen selbstverständlich dem Reisevertragsrecht (BGB).

2. Anmeldung

Ihre Anmeldung erfolgt schriftlich anhand des Anmeldeformulars oder über die Onlineplattform DTB-Gymnet. Diese Anmeldung ist ein Angebot Ihrerseits zum Abschluss eines Reisevertrages. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung unsererseits zustande.

Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn wir die Buchung und Teilnehmergebühr schriftlich bestätigt haben und uns das SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausgefüllt vorliegt. Zusagen und Nebenabreden von unserer Seite bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung.

Das zulässige Alter der Teilnehmer an Maßnahmen der Pfälzer Turnerjugend ist aus den einzelnen Ausschreibungen zu ersehen. Teilnehmer unter 18 Jahren bedürfen der Genehmigung der Personensorgeberechtigten. Die Personensorgeberechtigten übernehmen neben dem Anmelden die Verpflichtung, den Rechnungsbetrag oder die Rücktrittskosten zu bezahlen, soweit eine solche Verpflichtung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Anmeldung wird durch den Eingang bei uns rechtsverbindlich. Mut- bzw. böswillig herbeigeführte Schäden gegenüber Dritte werden dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.

Mit der Anmeldung wird anerkannt, dass die Teilnehmer den Weisungen und Anordnungen des Betreuerteams folgen. Diese werden im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht erforderliche Entscheidungen treffen, die Schaden abwenden, bzw. mindern. Personen Bei Nichteinhaltung dieser verbindlichen Erklärung verzichtet der Teilnehmer auf jeglichen Anspruch. Bei groben Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder von den Betreuern vorgegebenen Regeln können die Teilnehmer vorzeitig von der Freizeit ausgeschlossen werden. Die Beurteilung des Regelverstoßes obliegt den Betreuern. Die entstehenden Kosten für den Rücktransport gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Minderjährigen gehören dazu auch die Kosten für eine Begleitperson. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht. 

Mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen verpflichten sich die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter, die Pfälzer Turnerjugend spätestens nach Zugang der Buchungsbestätigung über eventuelle Krankheiten, Störungen, Medikamenteneinnahmen u.ä. zu unterrichten, damit ggf. hierauf, soweit es im Rahmen der Freizeitmaßnahme möglich ist, Rücksicht genommen werden kann. Sollten jedoch dadurch für uns unzumutbare Belastungen entstehen, behalten wir uns vor, die Buchungsbestätigung zu widerrufen. Fehlende oder falsche Angaben können zum Widerruf des Vertrages sowie ggf. zu Regressansprüchen unsererseits führen.

3. Zahlungen

Zahlungen erfolgen grundsätzlich über das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren. Das dazu erforderliche Lastschriftmandat ist dem Anmeldeformular beigefügt. Es muss uns vollständig ausgefüllt vorliegen.

Der Bankeinzug erfolgt nach separater Rechnungsstellung, frühestens 4 Wochen vor Freizeitbeginn.

Sollten wir den Eingang der Zahlungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Unterlagen auf unserem Konto verbuchen können, sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, die Buchung zu stornieren und den Ferienplatz anderweitig zu vergeben. Dies entbindet den Anmelder jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Es werden die aus Abschnitt 4 „Reiserücktritt“ ersichtlichen Reiserücktrittskosten geltend gemacht.

Sollten Reiseunterlagen (Bestätigung, Informationsschreiben etc.) wider Erwarten nicht spätestens 14 Tage vor Reiseantritt dem Anmelder zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.

Bankbearbeitungsgebühren, die auf fehlerhafte Angaben zur Bankverbindung bzw. nicht gedeckte Konten zurückzuführen sind, werden dem Reiseteilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Reiserücktritt

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich unter Beifügung evtl. schon ausgehändigter Reiseunterlagen erfolgen. Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang. Die Nichtzahlung des Reisepreises stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar.

Die Pfälzer Turnerjugend ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, soweit kein Ersatzteilnehmer von dem stornierenden Teilnehmer gestellt wird. Diese wird pro Person in Prozent des Reisepreises wie folgt berechnet und gilt ab Zustandekommen des Vertrages:

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10% der Teilnehmergebühr, mind. jedoch 25,00 €
  • bis 15 Tage vor Reiseantritt: 25% der Teilnehmergebühr, mind. jedoch 25,00 €
  • bis 7 Tage vor Reiseantritt: 50% der Teilnehmergebühr, mind. jedoch 25,00 €
  • ab 7 Tage vor Reiseantritt: 100% der Teilnehmergebühr

Bei höheren Forderungen unserer Leistungsträger gegenüber der Pfälzer Turnerjugend, wie z.B. voller Reisepreis oder volle Unterbringungskosten, werden diese unabhängig von den zuvor genannten Prozentsätzen an den Teilnehmer weitergegeben und sind sofort nach Aufforderung zu zahlen.

Spätere Anreise bzw. frühere Abreise reduzieren den Teilnehmerbetrag nicht. Die entstehenden Kosten für eine spätere Anreise bzw. frühere Abreise sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Evtl. gezahlte Versicherungsgebühren oder anderweitige Kosten können nicht zurückerstattet werden.

Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Pfälzer Turnerjugend kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

5. Corona

Die Erfüllung von Einreisebestimmungen obliegt ausschließlich dem Reisenden. Sollten diese kurzfristig geändert werden, so ist der/die Teilnehmer/in dafür verantwortlich, diese auf eigene Kosten zu erfüllen. Weitere Corona-Auflagen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Freizeit-Ausschreibung.
Sollte die Freizeit aufgrund dessen nicht angetreten werden können, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. In diesem Fall gelten die unter Punkt 4 aufgeführten Reiserücktrittsbestimmungen. Weiterhin empfehlen wir eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen (siehe Punkt 10). Im Falle einer Corona-Infektion ist die Rückreise individuell und auf eigene Kosten durchzuführen. Zusatzkosten in Folge einer Corona-Infektion, z.B. für Testungen oder für eine isolierte Unterbringung, gehen ebenfalls auf eigene Kosten.

6. Rücktritt des Reiseveranstalters

Wir behalten uns das Recht vor, eine Freizeit bis vier Wochen vor Freizeitbeginn abzusagen, wenn die ausgeschriebene und erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Freizeit durch außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Den eingezahlten Reisepreis erhalten die Teilnehmer dann in voller Höhe zurück.

Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogen- und Alkoholkonsum, mutwillige Sachbeschädigung, eigenmächtiges Entfernen von der Gruppe) kann der Reiseveranstalter auch einen sofortigen Ausschluss von der Reise aussprechen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben im Übrigen unberührt.

7. Freizeitdurchführung

Die Busfahrten werden von beauftragten Vertragsunternehmen durchgeführt, die im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sind. Mit der Anmeldung 

8. Haftung

Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Bei Verlust von Wertsachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

9. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Buchung geändert werden sollten. Sofern dies dem Veranstalter möglich ist, wird er den Teilnehmer über wichtige Änderungen der in der Freizeitausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Freizeitantritt informieren. Ausländische Staatsbürger sollten sich rechtzeitig um entsprechende Einreisebestimmungen bei den zuständigen Konsulaten erkundigen.

10. Versicherung

Alle Teilnehmer sind für die Dauer der Maßnahme im Rahmen der für unsere Organisation geltenden Bestimmungen gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert. Diese Versicherung tritt erst in Kraft, wenn alle anderen Versicherungen den Schaden nicht voll abdecken. Dies ist jedoch lediglich ein zusätzliches Serviceangebot und hat daher keinerlei Auswirkungen auf die Vertragsvereinbarungen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die sie in jedem Reisebüro, beim ADAC o.ä. abschließen können. Bei Auslandsfahrten ist es zusätzlich ratsam, eine entsprechende Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

11. Bild- und Videoaufnahmen

Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer in die Anfertigung von Personenabbildungen seitens der Pfälzer Turnerjugend und die Veröffentlichung der Abbildungen ohne weitere Genehmigung in sämtlichen Druckerzeugnissen der Pfälzer Turnerjugend und des Pfälzer Turnerbundes sowie auf deren Internetseiten und Social-Media-Kanälen. Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos und Videos, die Reiseteilnehmer individuell abbilden. Die Rechteeinräumung erfolgt ohne Vergütung und umfasst das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht Entstellung ist. Die Einwilligung für Einzelabbildungen ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. Die Einwilligung ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen unwiderruflich, sofern nicht eine Interessensabwägung eindeutig zugunsten des/der Abgebildeten ausfällt.

12. Datenschutzhinweise

Personenbezogene Daten werden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und bereichsspezifischen Datenschutznormen, Satzungen und Ordnungen von Verbänden verarbeitet. Die vollständigen Datenschutzhinweise sind in der Fußnavigation einzusehen.

13. Sonstiges

Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte etc.) oder Teilnehmergebührenlisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.

14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem Zweck des Gewollten möglichst nahe kommen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort: Annweiler
Gerichtsstand: Landau

16. Gültigkeitsdauer

Die Teilnahmebedingungen gelten ab 01.01.2022

17. Geschäftsadresse

Pfälzer Turnerjugend
Turnerweg 60  I  76855 Annweiler
Telefon: 06346-300690  I  Fax: 06346-3006929
  I  www.pfaelzer-turnerjugend.de

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